Gibt es eine „7-tägige Mindestaufenthaltsdauer“, um nach Deutschland einzureisen?

In letzter Zeit gibt es viele Verwirrung und Spekulationen im Zusammenhang mit der „7-tägigen Mindestaufenthaltsdauer“ für die Einreise nach Deutschland. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über aktuelle Regelungen und nützliche Informationen, damit Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihre Reise treffen können.

Reisen an Bord eines Flugzeuges sind infolge der weltweiten Corona-Maßnahmen eingeschränkt. Um das Risiko von Einfuhr von Covid-19  in das Land zu verringern, gelten besondere Regelungen für Personen, die in die EU einreisen. Deutschland hat in Bezug auf die Aus- und Einreise als Land noch strengere Richtlinien angenommen als andere Mitgliedsstaaten.

Was ist die „7-tägige Mindestaufenthaltsdauer“ für Einreisen nach Deutschland?

Die „7-tägige Mindestaufenthaltsdauer“ besagt, dass Personen, die in ein EU-Land einreisen, mindestens sieben Tage im Land bleiben müssen. Nach sieben Tagen können sie dann entweder weiterziehen oder nach Deutschland reisen. Mit anderen Worten: Personen, die nach Deutschland einreisen möchten, müssen sich mindestens sieben Tage vorab in einem anderen EU-Land aufhalten.

Reisende dürfen jedoch nicht ohne geeignete Unterkunft und Vorkehrungen für mögliche Corona-Verdachtsfälle im Zielland ankommen. Reisende aus Drittländern, die außerhalb der EU unterwegs sind, müssen sich vorab bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat registrieren, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Personen, die in die EU und speziell nach Deutschland einreisen, dies nur zu touristischen Zwecken wie zum Beispiel Sightseeing oder Besuche bei Freunden und Verwandten tun dürfen. Andere Gründe wie Arbeit oder Studium können nur ausgewiesen werden, wenn eine Sondererlaubnis vorliegt.

Wo kann ich als Ausländer eine Einreiseerlaubnis bekommen?

Reisende aus Drittländern können bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes eine sogenannte „Schengener Einreiseerlaubnis“ beantragen. Diese Erlaubnis beinhaltet die Möglichkeit, innerhalb der gesamten Schengen-Zone (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) die Grenze zu überschreiten. Diese Erlaubnis ist jedoch nur für 90 Tage gültig und unterliegt daher bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der erforderlichen Versicherung und Aufenthalt bis zu einer bestimmten Anzahl von Tagen. Einschlägige Informationen finden Sie auf der Webseite des australischen Smartraveller Consular Services.

Fazit

Es ist wichtig anzumerken, dass die „7-tägige Mindestaufenthaltsdauer“ eine spezielle Regelung ist, die nur für Reisende aus bestimmten Ländern gilt. Während dieser Richtlinien helfen können, die Risiken der Einfuhr von Covid-19 in Deutschland zu minimieren, ist es wichtig zu wissen, dass Reisen immer noch mit Risiken verbunden sind. Reisende reisen auf eigenes Risiko und sollten daher vorab ihre Reiseroute und -dauer gut planen und sich über mögliche Risiken informieren.

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