Ist es erlaubt, einen Grill auf dem Balkon zu benutzen?

Ein Grill auf dem Balkon zu benutzen, ist eine tolle Möglichkeit, um draußen in der Natur zu entspannen und ein leckeres Steak oder eine leckere Wurst zu genießen. Bevor Sie jedoch einen Grill auf dem Balkon benutzen, sollten Sie sich überlegen, ob dieses Vorhaben gesetzlich erlaubt ist. Leider wird in vielen Bundesländern und Städten nur äußerst selten auf eine klare Antwort hingewiesen und bei der Frage, ob das Grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder nicht, bleiben viele Fragen unbeantwortet.

Wir informieren Sie hier über die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen Bundesländern und was Sie vor dem Grillen auf dem Balkon beachten müssen:

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

In Deutschland ist das Grillen auf dem Balkon je nach Bundesland und Kommune grundsätzlich erlaubt. In jedem Bundesland gelten jedoch spezifische Regeln und Vorschriften, sodass es wichtig ist, sich vor dem Abbrennen des Grills genau zu informieren. In aller Regel ist das Grillen auf privatem Grundstück und auf dem Balkon so lange erlaubt, wie die Sicherheit aller Mitbewohner gewährleistet ist.

Es muss sichergestellt sein, dass die Bratwürste und Steaks nicht ungewollt auf das Grundstück der Nachbarn fallen. Außerdem dürfen beim Grillen keine schädlichen Rauchgase entstehen und die Ruhe der Nachbarn nicht gestört werden. Außerdem ist ein modifizierter Holzkohlegrill verboten, da dieser als stark rauchende Anlage eingestuft wird. Aber auch Elektrogrills sind nur in manchen Bundesländern ohne weitere Auflagen gestattet.

Wo ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Das Grillen auf dem Balkon ist in vielen Bundesländern und Kommunen erlaubt, solange die Ruhe der Nachbarn nicht gestört wird und die Sicherheit der anderen Nachbarn gewährleistet ist. Im Folgenden haben wir eine kurze Übersicht der jeweiligen landesweit geltenden Regeln in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt:

Übersicht: Erlaubnis zum Grillen auf dem Balkon

Ja, aber maximal 6 mal im Jahr und nur mit Gas- oder Elektrogrills Salzburg

Bundesland Erlaubnis
Baden-Württemberg Ja, aber nur mit elektrisch betriebenem Grill und ohne Glut
Bayern Ja, aber mit Einschränkungen
Berlin Nein, mit Ausnahme von Englischem Feuer auf dem Balkon im Sommer
Brandenburg Ja, aber nur mit Gasgrills oder Elektrogrills
Bremen Ja, aber nur im Frühjahr den Sommermonaten und nur mit Gas- oder Elektrogrills
Hamburg Ja, aber maximal 6 mal im Jahr und nur mit Gas- oder Elektrogrills
Hessen Ja, aber nur mit elektrisch betriebenem Grill und ohne Glut
Mecklenburg-Vorpommern Ja, aber nur mit Gasgrills oder Elektrogrills
Niedersachsen Ja, aber nur im Frühjahr den Sommermonaten und nur mit Gas- oder Elektrogrills
Nordrhein-Westfalen

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Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vorher über Ihre kommunale Lage zu informieren. Meistens findet man die Informationen in der jeweiligen Kommune oder Nachbarschaftshilfe-Website. Eine Liste mit allen relevanten Informationen für das Grillen auf öffentlichem Grund in Deutschland findet man zudem auf Helpster. Es lohnt sich also immer, sich vorher zu informieren.

Wenn Sie trotzdem sofort loslegen möchten, empfehlen wir Ihnen unbedingt, beim Grillen den Abstand einzuhalten. Mindestens 3 bis 4 Meter Abstand zum Nachbarbalkon sollten unbedingt eingehalten werden. Zudem sollte immer im Auge behalten werden, dass keine Funken oder kleine Teile des Grillgutes in Richtung des Nachbarbalkons fliegen und somit ein Brandgefahr entstehen kann. Beim Verlassen des Grills sollte der Grill daher unbedingt ausgemacht oder heruntergedreht werden. Es ist außerdem auch sehr ratsam, direkt anschließend den Grill zu reinigen.

In manchen Bundesländern ist das Grillen auf dem Balkon noch viel strenger geregelt als in anderen. In Berlin zum Beispiel ist das Grillen auf dem Balkon selbst im Sommer verboten. Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich das berühmte Englische Feuer. Dies bedeutet, dass Sie in Berlin Ihr Gartengrill beheizen dürfen und somit auch ein paar Steaks oder Würstchen grillen können – solange es sich bei Ihrem Garten um den eines Einfamilienhauses handelt und die Kontrolle des Feuers möglich ist und keine schädlichen Rauchgase entstehen.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings sollten Sie vorab unbedingt sich über die lokalen Gesetze informieren und sicherstellen, dass die Sicherheit aller Mitbewohner gewährleistet wird. Außerdem muss die Ruhe der Nachbarn gewahrt werden und schädliche Rauchgase vermieden werden. Mit diesem Ratgeber haben Sie nun alle wichtigen Informationen zusammengetragen – viel Spaß beim Grillen!

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