Muss man bei der Geburt des Babys in Deutschland anwesend sein?

Viele werdende Eltern stellen sich die Frage, ob sie bei der Geburt ihres Kindes anwesend sein müssen oder ob jemand anderes das Kind zur Welt bringen und die Eltern informieren kann. In Deutschland sind mehrere Optionen möglich. Dieser Artikel soll verständlich erklären, wann der richtige Zeitpunkt für die Eltern ist anwesend zu sein und wann sie entscheiden können, ob jemand anderer das Baby auf die Welt bringen soll.

Laut dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Anwesenheit des Vaters bei der Geburt Voraussetzung für die Anerkennung des Vaters als rechtliche Erklärung ist. Demnach hat der Vater bei der Geburt des Kindes anwesend zu sein. Neben dem BGB gibt es verschiedene andere Gesetze, die es dem Vater ermöglichen, nicht anwesend zu sein, wie zum Beispiel das Deutsche Gesetz über den gesetzlichen Geburtsbeurkundet. Unter bestimmten Umständen kann außerdem auch eine andere Person als der Vater, wie zum Beispiel Großeltern oder der Partner der Mutter, anwesend sein und das Baby offiziell begrüßen.

Allgemein gilt aber, dass die Geburt eines Kindes ein sehr persönliches Ereignis ist und die Eltern daher dabei sein sollten. Es ist möglich, dass sich jemand anderes um das Kind kümmert, während die Eltern nicht anwesend sind, aber es ist auch möglich diese Personen bei der Geburt dabei zu haben, um sich ein unverwechselbares Erlebnis zu verschaffen.

Neben der festgelegten Anwesenheit des Vaters bei der Geburt gibt es auch einige rechtliche Bestimmungen, die es einem Elternteil ermöglichen, nicht anwesend zu sein. Für Frauen besteht eine Bestimmung, die es ihnen ermöglicht, zu Hause zu bleiben, wenn sie ein Kind bekommen, solange sie mindestens drei Wochen vor der Geburt nach Hause gekommen sind und sich auch nach der Geburt in ihrem Zuhause aufhalten. Auch wird eine anerkannte Person an der Geburt teilnehmen können und die Vorlieben des kindesvertretenden Elternteils beachten.

Eine Entscheidung über die Anwesenheit von Eltern bei der Geburt des Kindes muss allerdings gemeinsam getroffen werden. Da die Auswahl des Person, das in einem solchen Fall als Ansprechpartner fungiert oder ob überhaupt jemand anderer als die Eltern anwesend ist, immer noch an die Eltern gelegt wird, ist es wichtig auch in einer solchen Situation immer noch abzusprechen.

Außerdem gibt es bestimmte Ausnahmen, in denen es nicht möglich oder erlaubt ist, dass die Eltern des Kindes anwesend sein können. Dazu gehören beispielsweise Fälle, in denen Haftpflichtgründe vorliegen, in denen einePerson gesetzlich verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder wenn beide Elternteile nicht einverstanden sind oder nicht vor Ort sind. In solchen Fällen können stattdessen informierte Verwandte oder Freunde des Paares präsent sein und so auf evcon diese Weise einen Ersatz für das fehlende Elternteil bilden. Da jedoch die Beurkundungspflicht des vorhandenen Elternteils vonnöten ist, gibt es in solchen Fällen keine Vermeidung der Anwesenheit des Elternteils bei der Geburt.

Kurz und gut: Aufgrund von rechtlichen Bestimmungen und damit auch zur Abwicklung bei etwaigen Ansprüchen auf Vaterschaftsanerkennung müssen die Eltern des Kindes im Idealfall gemeinsam anwesend sein, um es offiziell in ihre Familie zu begrüßen. Sollte aber einer von beiden nicht vor Ort sein, kann er ersetzt werden. Unabhängig davon kann die Entscheidung getroffen werden, auch andere Personen anwesend haben zu lassen und sich so eine persönliche Erfahrung für alle Beteiligten zu verschaffen. Eines steht jedoch fest: Es kann keine Anspruch erhoben werden, dass alle Wunschpersonen dabei sein sollten – aber man ist möglich individualisierbar!

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