Wie gehe ich gegen zu hohe Miete vor?

Mieter stehen leider häufig vor dem Problem, dass die von ihnen gezahlte Miete zu hoch ist. In solchen Fällen lohnt es sich, den Schritt zu riskieren und rechtlich gegen eine zu hohe Miete vorzugehen. Eine zu hohe Miete ist nämlich nicht nur ein Schuldenproblem, sondern auch auf juristischer Ebene ein großes Thema. Für Mieter ist eine Befreiung von einer zu hohen Miete jedoch möglich.

In der folgenden Anleitung wird erklärt, wie Mieter am besten gegen eine zu hohe Miete vorgehen können.

Wann ist die Miete zu hoch?

Mieter müssen sich zunächst bewusst machen, dass eine Miete grundsätzlich zu hoch ist, wenn der Vermieter eine überhöhte oder unangemessene Miete verlangt. Um zu verstehen, wann die Miete zu hoch ist, müssen Mieter hierfür bestimmte Kriterien beachten.

ǁ Kriterium 1: Vergleichsmiete
Die Vergleichsmiete bewegt sich in der Regel innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmieten. Dies bedeutet, dass der Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete als Vergleich heranziehen und mit seiner eigenen Miete vergleichen kann.

ǁ Kriterium 2: Höhe der Nebenkosten
Die Nebenkosten befinden sich in den meisten Fällen innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze. Daher sollten Mieter prüfen, wie hoch die Nebenkosten im Vergleich zu anderen Wohnungen in derselben Stadt sind und ob sie angemessen sind.

ǁ Kriterium 3: Inflation
Bei einer Inflation kann es dazu kommen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete ansteigt und somit die eigene Miete auch steigt. In diesem Fall sollte der Wert der ortsüblichen Vergleichs-miete stets unter Berücksichtigung der Inflationsrate überprüft werden.

Sowohl die ortsübliche Vergleichsmiete als auch ihre Obergrenze unterliegt immer regionalen Unterschieden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab über die jeweiligen regionalen Werte und Bedin-gungen detailliert zu informieren, um eine zu hohe Miete rechtzeitig zu erkennen.

Schritte und Maßnahmen gegen eine zu hohe Miete

Ist die Miete zu hoch, können Mieter erst einmal folgende Schritte unternehmen:

  • Nachweis erbringender ortsüblichen Vergleichsmiete: Bevor eine Maßnahme ergriffen werden kann, muss als Erstes nachgewiesen werden, dass die Miete tatsächlich zu hoch ist.Für diesen Nachweis kann der Vermieter auch aufgefordert werden, eine Liste anderer Wohnungen im gleichen Stadtteil vorzulegen. So kann herausgefunden werden, ob die tatsächlich gezahlte Miete mehr als die ortsübliche Vergleichs-miete beträgt.
  • Offizielle Beschwerde: Mit der offiziellen Beschwerde muss der Verdacht über eine zu hohe Miete schriftlich an den Vermieter formuliert und belegt werden. Nach Erhalt dieser Beschwerde ist es dem Vermieter nicht mehr möglich, den Ausgang des Verfahrens oder eine eventuelle Rentennachzahlung zu beeinflussen.
  • Klage vor dem Amtsgericht: Ist die Beschwerde erfolglos und lehnt der Vermieter eine einvernehmliche Aushandlung ab, kann eine Kla-ge vor dem Amtsgericht erhoben werden. Dabei muss beachtet werden, dass jede Klage vor dem Amtsgericht Kosten verursacht und somit von den Klägern selbst getragen wird.

Fazit

Eine Klage gegen eine zu hohe Miete ist für Betroffene nicht nur möglich, sondern auch angeraten, um nicht länger mehr als notwendig für ihre Wohnung zu zahlen. In jedem Falle empfiehlt es sich jedoch vorher bei den lokalen Mietschutzverbänden oder einem Rechtsanwalt Rat zu suchen, um alle weiteren Schritte in Erfahrungen zu bringen und das Vorgehen mit professioneller Beratung unterstützen zu können.

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